JÜNGSTEN- SEGELSCHEIN
Verbandsschein |
Der Jüngstensegelschein ist ein Befähigungsnachweis, der Jugendliche von 7 bis 16 Jahren zur Teilnahme an bestimmten Regatten in ausgewählten, begrenzten Revieren unter fachkundiger Aufsicht berechtigt. Die Prüfung wird von Vereinsmitgliedern am Blausteinsee abgenommen. |
Mindestalter: 7 Jahre (bis zum Alter von 14 Jahren)
Voraussetzung: Zustimmung der gesetzlichen Vertreter und das deutsche Jugendschwimmabzeichen in Bronze. |
Ausbildung erfolgt im Rahmen eines Segelkurses für Kinder |
SPORTSEGEL- SCHEIN
Verbandschein |
Nach den Bestimmungen des DSV und der ISAF müssen Teilnehmer an einer Regatta, genauer die Schiffsführer, über einen Segelschein des nationalen Verbands verfügen. Da in den meisten Binnenrevieren Deutschlands keine amtlichen Scheine gefordert werden, bietet der DSV als Alternative für Regattasegler den nicht amtlichen Sportsegelschein (SPOSS) an.
Mindestausstattung am Blausteinsee.
Die Prüfung wird von Vereinsmitgliedern am Blausteinsee abgenommen. |
Mindestalter: 14 Jahre
Die Ausbildung entspricht unter Weglassung einiger Kapitel der Ausbildung zum SBB und kann daher parallel zur Ausbildung zum SBB durchgeführt werden. |
Ausbildung erfolgt im Rahmen eines Segelkurses für Kinder |
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Theorie: Mindestens 10 Abende jeden Freitag ab 30. November 2012 (zusammen mit SBF-Binnen Kurs für Jugendliche)
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| SPORTBOOT- FÜHRERSCHEIN BINNEN |
Amtliche Erlaubnis zum Führen von Sportbooten unter Motor oder Segel unter 15 Meter Länge auf den Binnenschifffahrtsstraßen zu nichtgewerblichen Zwecken. Vorgeschrieben für Fahrzeuge mit mehr als 11,03kW (15 PS). Bei gewerblicher Nutzung und auf dem Rhein gilt die Führerscheinpflicht bereits für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68kW (5 PS). |
Mindestalter: 14 Jahre (Segeln), 16 Jahre (Motor)
Tauglichkeit: Vorlage Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber
Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder polizeilichen Führungszeugnisses
bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten |
Mindestteil- nehmerzahl: 8
Kosten:
Mitglieder: Theorie: 30€, Praxis: 70€
Schnuppermitglieder: Theorie: 60€, Praxis: 140€
+ Prüfungsgebühren |
Praxis: Samstag und Sonntags ab April bis Juni 2013
Theorie: 9 Abende jeden Freitag ab 30. November 2012
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| SPORTBOOT- FÜHRERSCHEIN SEE |
Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Booten, welche für Sport- und Freizeitzwecken gebaut wurden, im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßenordnung (3sm-Zone). Er ist vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 11,03kW (15 PS). Keine Beschränkung der Rumpflänge des Bootes.
Grundvoraussetzung für weitere See-Führerscheine |
Mindestalter: 16 Jahre
Tauglichkeit: Vorlage Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber
Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder polizeilichen Führungszeugnisses
bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten |
Mindestteil- nehmerzahl: 8, keine Höchstteilnehmerzahl
Kosten:
Mitglieder: Theorie: 30€
Schnuppermitglieder: Theorie: 60€
+ Prüfungsgebühren
Die praktische Ausbildung und die Prüfung finden in Köln oder Düsseldorf statt. |
Praxis: Motorbootstunden auf Prüfungsboot in Duisburg, Köln oder Düsseldorf
Theorie: selbst erlernen, nur Unterstützung bei Kartenaufgaben
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| SPORTKÜSTEN- SCHIFFER- SCHEIN |
Geltungsbereich: Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12sm Abstand von der Festlandküste).
Obwohl staatlich nicht zwingend vorgeschrieben, verlangen Vercharterer im In- und Ausland - u.a. aus versicherungstechnischen Gründen - den Sportküstenschifferschein (SKS) beim Mieten eines Bootes.
Mit dem Erwerb des SKS weisen Sie die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen theoretischen Kenntnisse und zusätzlich die seglerischen Fertigkeiten nach, wie sie während des vorgeschriebenen praktischen Erfahrungstörns an Bord einer reviergeeigneten Yacht im küstennahen Bereich erworben werden können. |
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: Sportbootführerschein - See (SBF-See), Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten in Küstengewässern nach Erwerb des SBF-See (Logbuch/sm - Bestätigungen) |
Mindestteil- nehmerzahl: 8
(Ausbildung nur für Vereinsmitglieder)
Kosten:
Die Preise für die Ausbildung liegen noch nicht fest. |
Praxis: Ausbildungstörn in der letzten Woche im August 2013 (nach derzeitigem Planungsstand)
Theorie: selbst erlernen, nur Unterstützung bei Kartenaufgaben
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| FUNKLIZENZ |
Eine Funklizenz ist notwendig, wenn ein Funkgerät an Bord ist. Die Bedingungen sind verschärft worden. Der Skipper muss die Lizenz besitzen. Auf einer seegehenden Yacht muss ein Funkgerät installiert sein. (Ausbau nicht möglich!) Nur die Funkzeugnisse mit der Prüfung mit einem GMDSS Gerät sind noch gültig. Alle anderen alte Schätzchen sind nicht mehr gültig. Bei Kontrollen gibt es Bußgeldbescheide. Nähere Informationen beim Vorstand. |
Die Ausbildung im Verein nur für Vereinsmitglieder ist möglich. Sie wird nur bei Bedarf und mit eine Mindestgruppenstärke durchgeführt. |
Kosten:
Die Preise für die Ausbildung stehen noch nicht fest.
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Nur bei Bedarf und Mindestgruppenstärke
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| PYRO-SCHEIN |
Der Sachkundenachweis (SKN) und Fachkundenachweis (FKN) nach §1 Abs. 3 Erste SprengV - auch großer (SKN) und kleiner (FKN) Pyroschein genannt - wird von Verchartern von Booten mit pyrotechnischer Signalmunition der Klasse T2 (Fallschirmsignalrakete) an Bord verlangt. |
Mindestalter:
16 Jahre (FKN), 18 Jahre (SKN)
Voraussetzungen: Sportbootführerschein See oder Binnen (FKN+SKN)
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Kosten:
ca. 50€ pro Person plus die Kosten für das Skript.
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Nächster Kurs: 24. Februar 2013, 10-16 Uhr; freie Plätze sind noch vorhanden.
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